Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.07.2011

Verdacht der Bestechlichkeit - fristlose Kündigung!

Vorliegend bestätigte das Gericht eine Kündigung aufgrund eines begründeten Verdachts der Bestechlichkeit - der Arbeitnehmer hatte nämlich (angeblich) Schweigegeld gefordert. Hiermit hatte der Arbeitnehmer zu erkennen gegeben, ...