Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.04.2012

Veranstalter darf Mängel nicht unter den Tisch fallen lassen!

Den Veranstalter treffen über die gem. § 4 BGB-InfoV zwingenden Prospektangaben weitergehende Hinweis- und Informationspflichten gegenüber dem Reisenden - insbesondere dann, wenn sich vor Reiseantritt die ...