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02.04.2012
Veranstalter darf Mängel nicht unter den Tisch fallen lassen!
Den Veranstalter treffen über die gem. § 4 BGB-InfoV zwingenden Prospektangaben weitergehende Hinweis- und Informationspflichten gegenüber dem Reisenden - insbesondere dann, wenn sich vor Reiseantritt die ...