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01.11.2012
Vaterschaftsanfechtung auch behördlich möglich!
Da in der Vergangenheit immer wieder mit Scheinvaterschaften zu kämpfen war, ist es zwischenzeitlich auch möglich, dass eine Vaterschaft behördlich angefochten wird (§ 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB). Staatliche Behörden haben die Befugnis, Vaterschaftsanerkennungen ...