Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2012

Vaterschaftsanfechtung auch behördlich möglich!

Da in der Vergangenheit immer wieder mit Scheinvaterschaften zu kämpfen war, ist es zwischenzeitlich auch möglich, dass eine Vaterschaft behördlich angefochten wird (§ 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB). Staatliche Behörden haben die Befugnis, Vaterschaftsanerkennungen ...