Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2013

Urlaubsanspruch und der Wechsel von Voll- zu Teilzeit

Wechselt ein Arbeitnehmer im laufenden Jahr von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitstelle, so behält er seinen ursprünglich erworbenen Urlaubsanspruch. Der EuGH erklärte damit die beim Wechsel von Voll- zu Teilzeit in Deutschland bisher übliche Praxis ...