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01.10.2013
Urlaubsanspruch und der Wechsel von Voll- zu Teilzeit
Wechselt ein Arbeitnehmer im laufenden Jahr von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitstelle, so behält er seinen ursprünglich erworbenen Urlaubsanspruch. Der EuGH erklärte damit die beim Wechsel von Voll- zu Teilzeit in Deutschland bisher übliche Praxis ...