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01.07.2013
Urlaub
Rechtsgrundlage für den Erholungsurlaub der Arbeitnehmer ist das Bundesurlaubsgesetz (daneben gibt es unbezahlten Urlaub bei entsprechender Vereinbarung, Bildungsurlaub für Betriebsvertreter, Erziehungsurlaub / Elternzeit nach Bundeserziehungsgeldgesetz). Der Mindesturlaub für alle Arbeitnehmer beträgt 20 Werktage, bei einer 6-Tage-Woche 24 Werktage jährlich. Bei Jugendlichen unter 18 J. beträgt der Mindesturlaub ...