Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.06.2017

Unwirksamkeit von Klausel über Schönheitsreparaturen auch bei renoviert überlassener Wohnung

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die in einem Mietvertrag verwendete Klausel „Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter“ unwirksam ist, sofern sich aus dem Mietvertrag kein Anhalt dafür ergebe, dass dem Mieter dafür ein entsprechender ...