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01.12.2014
Unvollständiges Ehegattentestament muss kein Einzeltestament sein
Ein mangels Unterschrift der Ehefrau gescheitertes gemeinschaftliches Ehegattentestament ist grundsätzlich kein Einzeltestament des den Entwurf verfassenden Ehemanns. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Ehemann den Testamentsentwurf - unabhängig vom Beitritt seiner Ehefrau ...