Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.12.2014

Unvollständiges Ehegattentestament muss kein Einzeltestament sein

Ein mangels Unterschrift der Ehefrau gescheitertes gemeinschaftliches Ehegattentestament ist grundsätzlich kein Einzeltestament des den Entwurf verfassenden Ehemanns. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Ehemann den Testamentsentwurf - unabhängig vom Beitritt seiner Ehefrau ...