Artikel
25.10.2013
Unvollständige Mitteilung einer Beitragserhöhung - unbegrenztes Kündigungsrecht
Gem. § 40 I S.2 VVG hat der Versicherer den Versicherungsnehmer in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf dessen außerordentliches Kündigungsrecht hinzuweisen. Insoweit ist der Versicherer darlegungs- und beweispflichtig. ...