Artikel
23.03.2017
Unverhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage nach Ablauf eines erheblichen Zeitraums
Ein Zeitraum von mehr als 21 Monate, der nach Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahren bis zum Erlass einer Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs (Fahrtenbuchauflage) vergangen ist, übersteigt die Zeitspanne, bei der die Fahrtenbuchauflage ...