Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2013

Untreue durch Veranlassung einer letztwilligen Verfügung bei Testierunfähigem

Veranlasst ein Betreuer einen Testierunfähigen, durch eine letztwillige Verfügung sich selbst oder einen Dritten als Begünstigten einzusetzen, kann hierin - durch Benutzen des Testierenden als undoloses Werkzeug gegen sich selbst - eine Untreue bzw. eine Teilnahme hieran begründet sein. ...