Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2013

Untervermietung - Schweigen ist Duldung?

Erbittet sich ein Mieter schriftlich die Erlaubnis zur Untervermietung und schweigt der Vermieter auf diese Bitte hin, so kann dies im Einzelfall als eine Duldung der Untervermietung zu sehen sein. ...