Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
22.03.2017

Unternehmensverschmelzung und der Haustarifvertrag

Wird ein Unternehmen, bei dem ein Haustarifvertrag gilt, nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG auf ein anderes Unternehmen verschmolzen, gilt der Haustarifvertrag beim aufnehmenden - bisher tariflosen - Rechtsträger weiter. Dieser ist damit tarifgebunden ...