Artikel
01.11.2011
Untermieter und die Zwangsverwaltung
Die Erinnerung des Untermieters oder Unterpächters eines Mieters oder Pächters des Schuldners gegen die Anordnung der Zwangsverwaltung ist unzulässig, weil das erforderliche Rechtsschutzinteresse fehlt. Er kann also nicht gegen die Zwangsverwaltung vorgehen. ...