Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2011

Untermieter und die Zwangsverwaltung

Die Erinnerung des Untermieters oder Unterpächters eines Mieters oder Pächters des Schuldners gegen die Anordnung der Zwangsverwaltung ist unzulässig, weil das erforderliche Rechtsschutzinteresse fehlt. Er kann also nicht gegen die Zwangsverwaltung vorgehen. ...