Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
16.10.2014

Unterlassungsanspruch des WEG-Verwalters gegen scharfe Kritik?

Äußert sich ein Miteigentümer dahingehend kritisch über die Hausverwaltung, dass diese keine Konkurrenzangebote bezüglich des Heizbetriebs eingeholt und die Gemeinschaft mit falschen Informationen versorgt habe, so stellt dies eine sachbezogene und damit zulässige Meinungsäußerung dar. ...