Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
10.06.2011

Unterlassene Anhörung eines Betriebsrats vor Ausspruch einer Kündigung

Gemäß § 102 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung zu hören. Die Nichtbeachtung des Mitwirkungsrechts des Betriebsrats führt zur Unwirksamkeit der Kündigung. ...