Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.07.2014

Unterhaltsbemessung und der Vorrang des geschiedenen Ehegatten

Ist der neue Ehegatte des Unterhaltspflichtigen gegenüber dem geschiedenen Ehegatten nach § 1609 Nr. 3 BGB nachrangig, ist dessen Unterhaltsanspruch im Rahmen der Leistungsfähigkeit grundsätzlich nicht als sonstige Verpflichtung zu berücksichtigen; der unterhaltsrechtliche ...