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02.01.2012
Unterhaltsbefristung und sekundäre Darlegungslast des Unterhaltsberechtigten
Die Befristung oder Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts wegen Unbilligkeit nach § 1578 b Abs. 1, 2 BGB hängt insbesondere davon ab, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, ...