Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.03.2014

Unterhaltsbedürftigkeit von Eltern oder Schwiegereltern

Die gegenseitige Unterhaltspflicht zwischen Eltern und Kindern beruht auf §§ 1601ff BGB. Dagegen besteht keine unmittelbare Unterhaltspflicht im Verhältnis zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern. Dennoch spielt das Einkommen des Ehegatten eines unterhaltspflichtigen Kindes bei der Berechnung der dieses ...