Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
21.08.2014

Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen

Unterhaltsaufwendungen können nur dann als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum Nettoeinkommen des Leistenden stehen. Zum Nettoeinkommen gehören im Wesentlichen alle steuerpflichtigen Einkünfte und ...