Artikel
10.12.2014
Unterhaltsanspruch bei überobligatorischer Erwerbstätigkeit
Soweit das Einkommen eines Ehegatten, der ein Kind betreut, als aus überobligatorischer Erwerbstätigkeit stammend unberücksichtigt zu bleiben hat, kommt ein Unterhaltsanspruch aus § 1570 BGB in Betracht. ...