Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
10.12.2014

Unterhaltsanspruch bei überobligatorischer Erwerbstätigkeit

Soweit das Einkommen eines Ehegatten, der ein Kind betreut, als aus überobligatorischer Erwerbstätigkeit stammend unberücksichtigt zu bleiben hat, kommt ein Unterhaltsanspruch aus § 1570 BGB in Betracht. ...