Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2014

Unterhaltsabfindungsvergleich - Verjährungsfrist für Unterhaltsforderungen

Wurde den Unterhaltsleistungen durch die begründete Verpflichtung zur Zahlung eines Abfindungsbetrags der Charakter einer wiederkehrenden Leistung iSv § 197 Abs. 2 BGB genommen, steht der Umfang der Unterhaltsleistung fest und sind weitere Zahlungen im Hinblick auf den Unterhaltsverzicht nicht geschuldet, ...