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01.10.2014
Unterhaltsabfindungsvergleich - Verjährungsfrist für Unterhaltsforderungen
Wurde den Unterhaltsleistungen durch die begründete Verpflichtung zur Zahlung eines Abfindungsbetrags der Charakter einer wiederkehrenden Leistung iSv § 197 Abs. 2 BGB genommen, steht der Umfang der Unterhaltsleistung fest und sind weitere Zahlungen im Hinblick auf den Unterhaltsverzicht nicht geschuldet, ...