Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
14.03.2012

Unterhaltsabänderung bei verfestigter Lebensgemeinschaft

Mit der zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Neuregelung des § 1579 Nr. 2 BGB ist die verfestigte Lebensgemeinschaft als eigenständiger Härtegrund in das Gesetz übernommen worden. Eine Änderung der Rechtslage ist damit allerdings nicht verbunden. ...