Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2012

Unterhaltsabänderung bei Ruhestandseintritt

Ist ein Unterhaltsberechtigter altersbedingt nicht mehr erwerbstätig, richtet sich sein Unterhalt für den durch die Rente nicht gedeckten Bedarf allein nach § 1571 BGB (Altersunterhalt). ...