Artikel
01.06.2012
Unterhalt muss rechtzeitig geltend gemacht werden!
Sollen ausstehende Unterhaltszahlungen eingeklagt oder vollstreckt werden, so dürfen diese nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Die Vollstreckung jahrelang aufgelaufener - also nicht der Deckung des laufenden Bedarfs dienender ...