Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2011

Unterhalt bei neuer Lebensgemeinschaft verwirkt - oder nicht?

Zweck der gesetzlichen Neuregelung in § 1579 Nr. 2 BGB ist es, rein objektive Gegebenheiten bzw. Veränderungen in den Lebensverhältnissen des bedürftigen Ehegatten zu erfassen, die eine dauerhafte Unterhaltsleistung unzumutbar erscheinen lassen. Entscheidend ist ...