Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2012

Unterhalt auch im freiwilligen sozialen Jahr?

Auch dann, wenn ein freiwilliges soziales Jahr keine zwingende Voraussetzung für einen weiteren Ausbildungsweg ist können volljährige Kinder für diesen Zeitraum einen Unterhalsanspruch haben. Aufgrund der Neuregelung des freiwilligen sozialen ...