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01.06.2012
Unterhalt auch im freiwilligen sozialen Jahr?
Auch dann, wenn ein freiwilliges soziales Jahr keine zwingende Voraussetzung für einen weiteren Ausbildungsweg ist können volljährige Kinder für diesen Zeitraum einen Unterhalsanspruch haben. Aufgrund der Neuregelung des freiwilligen sozialen ...