Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2013

Unterbringung und der erforderliche Aufgabenkreis des Betreuers

Voraussetzung der Genehmigung der Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB ist, dass für den Betroffenen ein Betreuer gem. §§ 1896 ff. BGB bestellt und diesem die Kompetenz eingeräumt ist, im Namen des Betroffenen die Einwilligung in die Freiheitsentziehung zu erklären. ...