Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2012

Unterbringung und Zwangsbehandlung

§ 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB stellt eine hinreichend bestimmte Gesetzesgrundlage für die Genehmigung einer Unterbringung zur Durchführung einer Behandlung eines hiermit nicht einverstandenen einwilligungsunfähigen Betroffenen ...