Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.02.2014

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zwecks Beobachtung

Die vor Anordnung einer Maßnahme nach § 81 Abs. 1 StPO erforderliche Anhörung eines Sachverständigen erfüllt die Anforderungen grundsätzlich nur dann, wenn der Sachverständige aufgrund eines persönlichen - notfalls im Rahmen einer Vorführung zur Anhörung nach § 80 StPO - gewonnenen Eindrucks ...