Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.03.2013

Unterbringung in Bayern und die Amtshaftung

Nach bayerischem Landesrecht ist die Unterbringung von psychisch Kranken oder psychisch Gestörten zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Art. 1 Abs. 1 BayUnterbrG) eine staatliche Aufgabe, die von den ...