Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2016

Unterbringung bei Alkoholabhängigkeit

Gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, nur zulässig, so lange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder ...