Artikel
01.08.2011
Unpünktliche Mietzahlungen der ARGE bzw. des Jobcenters - und nun?
Wenn an zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als eine Monatsmiete ausbleibt, ist dies ein Grund zur fristlosen Kündigung durch den Vermieter, ebenso dann, wenn sich über mehrere Monate ein Mietrückstand von mindestens 2 Monatsmieten aufbaut(§§ 569, 543 BGB).
Ein Vermieter, der eine Kündigung aussprechen will, ...