Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.07.2013

Unpünktliche Mietzahlungen - erst abmahnen, dann kündigen!

Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin über drei Jahre hinweg ihre Miete jeweils mit einer Verspätung von wenigen Tagen bezahlt. Der Vermieter kündigte aus diesem Grunde das Mietverhältnis fristlos. Da die Mieterin hiermit nicht einverstanden war, landete die Sache vor Gericht. ...