Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2012

Unklarer Verkehrsunfall - 50:50!

Kann ein Verkehrsunfall nicht aufgeklärt werde, tragen beide Beteiligte je die Hälfte des Schadens auf Grund der Tatsache, dass von beiden Verkehrsteilnehmern eine gleichwertige Betriebsgefahr ausging. ...