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01.10.2014
Ungewöhnlichen Wandfarben in der Wohnung sind zulässig
Eine ungewöhnliche Farbwahl während des Mietverhältnisses stellt keine Vertragsverletzung dar. Es ergibt sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, dass ein Mieter die Farbe grundsätzlich frei bestimmen kann und, dass eine evtl. Einschränkung ...