Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
21.01.2015

Ungeklärter Auffahrunfall und Fahrstreifenwechsel

Bei einem Auffahrunfall kann der Anscheinsbeweis zulasten des Auffahrenden dadurch erschüttert werden, dass der Sachverständige eine Fahrspurwechsel des Vorausfahrenden kurz vor dem Zusammenstoß für durchaus möglich hält. In diesem Fall ist von einem ungeklärten Sachverhalt und somit von einer Schadensteilung auszugehen. ...