Artikel
21.01.2015
Ungeklärter Auffahrunfall und Fahrstreifenwechsel
Bei einem Auffahrunfall kann der Anscheinsbeweis zulasten des Auffahrenden dadurch erschüttert werden, dass der Sachverständige eine Fahrspurwechsel des Vorausfahrenden kurz vor dem Zusammenstoß für durchaus möglich hält. In diesem Fall ist von einem ungeklärten Sachverhalt und somit von einer Schadensteilung auszugehen. ...