Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2013

Ungeeignetheit des Vorsorgebevollmächtigten

Ein Vorsorgebevollmächtigter ist auch dann ungeeignet, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, wenn er auch unverschuldet objektiv nicht in der Lage ist, die Vorsorgevollmacht zum Wohle des Betroffenen auszuüben. ...