Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
26.07.2017

Ungedämmte, aber nicht freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung und die Heizkosten

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV kann in Gebäuden, in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend ungedämmt sind und deswegen ein wesentlicher Anteil des Wärmeverbrauchs nicht erfasst wird, der Wärmeverbrauch der Nutzer nach anerkannten ...