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07.01.2015
Unfallwagen zu schnell verkauft - Verletzung der Schadensminderungspflicht
Der Unfallgeschädigte verletzt seine Schadensminderungspflicht, wenn er das Unfallfahrzeug zum Restwert verkauft, ehe er dem Schädiger das Sachverständigengutachten zukommen lässt und dieser auf ein besseres Angebot ...