Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
07.01.2015

Unfallwagen zu schnell verkauft - Verletzung der Schadensminderungspflicht

Der Unfallgeschädigte verletzt seine Schadensminderungspflicht, wenn er das Unfallfahrzeug zum Restwert verkauft, ehe er dem Schädiger das Sachverständigengutachten zukommen lässt und dieser auf ein besseres Angebot ...