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03.06.2013
Unfallgeschädigter muss keine Vorfinanzierung vornehmen!
Es besteht keine Verpflichtung eines Unfallgeschädigten, seine eigene Vollkaskoversicherung zur Vorfinanzierung des Unfallschadens heranzuziehen. Daher kann der Geschädigte Mietwagenkosten auch für einen über den gewöhnlichen Reparaturzeitraum von ...