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05.01.2015
Unfallgeschädigter kann weder Reifenummontierung noch Alarmanlageneinbau geltend machen
Im vorliegenden begehrte ein Unfallgeschädigter Kostenersatz für das Ummontieren der Reifen und Einbau einer Alarmanlage in ein neues Fahrzeug. Hierzu entschied das AG Bensheim, dass kein Anspruch auf Kostenersatz für das Ummontieren der Reifen des verunfallten Pkw auf einen anderen Pkw hat. ...