Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
14.05.2014

Unfallflucht - nicht zwingend arglistig!

Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) muss nicht zwingend ein arglistiges Verhalten gegenüber dem Haftpflichtversicherer sein. Daher schließt eine Unfallflucht den Kausalitätsgegenbeweis nach § 28 III VVG nicht ohne Weiteres aus. ...