Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
20.08.2013

Unfall wegen Missachtung der Durchfahrtshöhe und die Haftung des Fahrzeugmieters

Es ist sowohl objektiv als auch subjektiv grob fahrlässig, wenn ein Fahrer eines Mietfahrzeugs mit einer Aufbauhöhe von 3,50 m die niedrige Durchfahrtshöhe einer Unterführung oder eines Tunnels ignoriert. Kommt es deswegen zu einer Kollision mit der Tunneldecke ...