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10.03.2015
Unfall und die Halterhaftung bei Mähdrescher
Die Haftung des Halters gemäß § 7 StVG und die Haftung des Fahrers gemäß § 18 StVG sind gemäß § 8 Nr. 1 StVG ausgeschlossen, wenn der Unfall durch ein Kraftfahrzeug - hier einen Mähdrescher - verursacht wurde, das auf ebener Bahn mit keiner höheren Geschwindigkeit als 20 km/h fahren ...