Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
23.05.2013

Unfall und die Darlegung von Vorschäden

Will ein Unfallgeschädigter bei Vorliegen von Vorschäden einen neuen Unfallschaden erstattet bekommen, so muss er den genauen Umfang des Vorschadens sowie die tatsächlich durchgeführten Reparaturen nachweisen. Die bloße Einreichung von Sachverständigengutachten und Reparaturbescheinigungen ...