Artikel
23.05.2013
Unfall und die Darlegung von Vorschäden
Will ein Unfallgeschädigter bei Vorliegen von Vorschäden einen neuen Unfallschaden erstattet bekommen, so muss er den genauen Umfang des Vorschadens sowie die tatsächlich durchgeführten Reparaturen nachweisen. Die bloße Einreichung von Sachverständigengutachten und Reparaturbescheinigungen ...