Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.10.2011

Unfall nach Vorfahrtsverzicht

Im vorliegenden Fall stand fest, dass der Vorfahrtsberechtigte durch Kopfnicken gegenüber dem Wartepflichtigen auf sein Vorfahrtsrecht verzichtet hatte. Dieses gilt jedoch nur zwischen den beiden beteiligten Fahrern. Sofern es zu einer Kollision ...