Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
27.08.2014

Unfall mit Kreuzungsräumer und die Haftungsverteilung

Ist es zu einem Unfall mit einem Kreuzungsräumer gekommen, so ist der Vorrang des Kreuzungsräumers zunächst die Kreuzung zu verlassen zu beachten. Daher haftet der Kreuzungsräumer nur mit einem Drittel. Dies gilt auch für weiträumige ...