Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.04.2016

Unfall mit Geschwindigkeitsverstoß

Gemäß § 17 Abs. 1, 2 StVG hängt im Verhältnis der beteiligten Fahrzeughalter zueinander die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen ...