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13.06.2013
Unfall in den Niederlanden - Deutsches Recht anwendbar?
Bei einem Verkehrsunfall in den Niederlanden und gewöhnlichen Aufenthaltsort beider Unfallbeteiligten zum Unfallzeitpunkt in Deutschland, ist deutsches Haftungsrecht einschlägig. Hinsichtlich des Verschuldens ist auf die am Unfallort ...