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01.07.2013
Unfall beim rückwärts Ausparken auf einem öffentlichen Parkplatz
Parkt ein Verkehrsteilnehmer auf einem öffentlichen Parkplatz rückwärts aus und kommt es hierbei zu einer Kollision mit einem hinter dem ausparkenden Auto vorbeifahrenden Fahrzeug, so haftet der Ausparkende zu 80 %. Es ist hier nämlich die besondere Gefährlichkeit zu ...