Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.07.2013

Unfall beim rückwärts Ausparken auf einem öffentlichen Parkplatz

Parkt ein Verkehrsteilnehmer auf einem öffentlichen Parkplatz rückwärts aus und kommt es hierbei zu einer Kollision mit einem hinter dem ausparkenden Auto vorbeifahrenden Fahrzeug, so haftet der Ausparkende zu 80 %. Es ist hier nämlich die besondere Gefährlichkeit zu ...